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Youtube einbetten und Recht

Muss ich beim Einbinden von Youtube-Videos eine Bewilligung haben?

Massgeblich sind zunächst die AGB von Youtube. Diese sind einzuhalten. Sodann ist relevant, zu welchem Zweck die Einbettung eines solchen Videos erfolgt. Sodann kommt es auf die konkrete Verwendung und den Kontext an, in welchen das Video gesetzt wird. Je nach konkreter Verwendung und Ausgestaltung kann die Verwendung ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig sein (es kann eine Persönlichkeitsverletzung, eine Urheberrechtsverletzung, eine Verletzung gegen das Lauterkeitsrecht, etc. darstellen).

Abschliessende Bemerkung: Viele Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern die rechtliche Qualifikation hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sodann beziehen sich die obigen Antworten nur auf das Schweizer Recht. Internetseiten sind aber international/weltweit abrufbar, d.h. unter Umständen (insbesondere bei kommerzieller Nutzung) kommen auch Gesetze anderer Staaten zum Tragen.

Infos zusammengestellt von lic. iur. Claudia Keller, Rechtsanwältin
Dieser Inhalt wurde im November 2013 zur ersten Mal auf der Website von Walter lernt veröffentlicht.

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